Rauchmelderpflicht in Bayern

12.11.2017
Wichtige Informationen rund um das Thema Rauchmelderpflicht in Bayern

Ab 01.01.2018 gilt in Bayern auch die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. Hier ein Auszug aus der Homepage https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-bayern/

"Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2017

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)"

Weitere Informationen erhaltet Ihr auf der oben genannten Homepage mit detaillierten Beschreibungen.